Aufenthaltsort

Auf dieser Seite beantragen Sie einen Aufenthaltsort, der von Ihrer im System hinterlegten Meldeadresse abweicht — zum Beispiel, wenn Sie vorübergehend an einem anderen Ort arbeiten (Workation, längerer Auswärtseinsatz) oder dauerhaft umgezogen sind. Der Aufenthaltsort lässt sich nicht direkt bearbeiten: Jede Änderung läuft als Antrag mit Begründung, den Ihr Vorgesetzter prüft und genehmigt oder ablehnt.

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Was kann ich hier tun?

Es gibt zwei Ansichten:

  • Mein Aufenthaltsort (Selbstservice) — hier stellen Sie einen neuen Antrag und sehen den Status Ihrer eigenen Anträge (offen, genehmigt, abgelehnt) samt Zeitraum und Begründung.
  • Aufenthaltsort-Anträge (für Vorgesetzte und die Personalabteilung) — hier prüfen Sie die Anträge Ihrer Mitarbeiter und genehmigen oder lehnen sie ab.

Ein Aufenthaltsort kann befristet (mit Von- und Bis-Datum) oder dauerhaft sein. Solange ein Antrag offen ist, können Sie keinen zweiten stellen.

Ihr aktueller Aufenthaltsort auf einen Blick

Ganz oben auf der Seite Mein Aufenthaltsort zeigt eine Karte „Aktueller Aufenthaltsort" den Ort, der gerade für Sie gilt — zusammen mit seiner Herkunft:

  • Meldeadresse aus dem Vertrag — es gilt kein genehmigter Antrag; maßgeblich ist Ihre in den Stammdaten hinterlegte Adresse.
  • Genehmigter Antrag (befristet bis …) — ein befristeter Aufenthaltsort ist am heutigen Tag wirksam.
  • Genehmigter Antrag (dauerhaft) — ein dauerhafter Aufenthaltsort ist wirksam.

Dieser Ort steuert außerdem Ihre Feiertage, den Kalender und die Berechnung Ihrer Abwesenheitstage (siehe „Gut zu wissen").

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Schritt für Schritt

Einen Aufenthaltsort beantragen

  1. Öffnen Sie Mein Bereich → Mein Aufenthaltsort.
  2. Klicken Sie oben rechts auf Aufenthaltsort beantragen. Es öffnet sich ein Eingabebereich am rechten Rand. Das Formular ist bereits mit Ihrem aktuell wirksamen Aufenthaltsort vorbefüllt — standardmäßig also mit der Adresse aus Ihrem Vertrag. Sie passen nur an, was sich ändert.
  3. Prüfen bzw. ergänzen Sie die Adresse: Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, optional Bundesland/Region und das Land (auswählbar aus der Länderliste).
  4. Wählen Sie den Zeitraum:
    • Befristet (Standard): Geben Sie Von und Bis an. Das Bis-Datum darf nicht vor dem Von-Datum liegen.
    • Dauerhaft: Schalten Sie Dauerhaft ein. Ein Enddatum entfällt; optional können Sie ein „Gültig ab"-Datum angeben — ohne Angabe gilt der Aufenthaltsort ab sofort.
  5. Geben Sie eine Begründung ein (Pflichtfeld) — sie hilft Ihrem Vorgesetzten bei der Entscheidung.
  6. Klicken Sie auf Antrag stellen. Der Antrag erscheint danach in Ihrer Liste mit dem Status Offen, und Ihr Vorgesetzter wird benachrichtigt.
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Einen Antrag genehmigen oder ablehnen

  1. Öffnen Sie Mein Bereich → Aufenthaltsort-Anträge.
  2. Im Reiter Meine Prüfungen sehen Sie die Anträge der Mitarbeiter, für die Sie zuständig sind. Mit der Berechtigung der Personalabteilung können Sie über den Reiter Alle Anträge die mandantenweite Liste einsehen.
  3. Prüfen Sie Adresse, Zeitraum und Begründung.
  4. Klicken Sie auf Genehmigen oder auf Ablehnen. Beim Ablehnen geben Sie einen Grund an.
  5. Der Mitarbeiter wird über die Entscheidung per Benachrichtigung und E-Mail informiert.

Hinweis: Es gilt das Vier-Augen-Prinzip — Sie können Ihren eigenen Antrag nicht selbst entscheiden. Das übernimmt eine andere berechtigte Person.

Den wirksamen Aufenthaltsort sehen

Weicht der aktuelle Aufenthaltsort eines Mitarbeiters von der Meldeadresse ab, erscheint im Mitarbeiterprofil unter den persönlichen Angaben ein Hinweisfeld „Weicht von Meldeadresse ab" mit der abweichenden Adresse und dem Gültigkeitszeitraum.

Gut zu wissen

  • Welcher Aufenthaltsort gilt gerade? Das System ermittelt den wirksamen Ort zum jeweiligen Stichtag in dieser Reihenfolge: ein aktiver befristeter genehmigter Aufenthaltsort geht vor einem dauerhaften, und beide gehen vor der Meldeadresse aus den Stammdaten.
  • Feiertage und Kalender folgen dem Aufenthaltsort: Für Tage, an denen ein genehmigter Aufenthaltsort wirksam ist, gelten die Feiertage des dortigen Landes (und, falls angegeben, des Bundeslandes) — und zwar tagesgenau. Bei einem befristeten Aufenthaltsort greift das nur innerhalb des Zeitraums; außerhalb gelten wieder Ihre üblichen Feiertage. Das wirkt sich überall aus, wo Feiertage eine Rolle spielen: in der Jahres- und Kalenderansicht und bei der Berechnung Ihrer Abwesenheitstage (Urlaub zählt an einem Feiertag am Aufenthaltsort nicht als Urlaubstag). Die Rangfolge lautet: Aufenthaltsort → zugewiesener Feiertagskalender → Land aus den Stammdaten. Gibt es für ein Aufenthaltsland keine hinterlegten Feiertage, bleibt es bei Ihrer bisherigen Feiertagsregelung.
  • Datenschutz: Die im Antrag erfassten Adress- und Ortsangaben werden verschlüsselt gespeichert.
  • Nur Anträge, keine Direktänderung: Die Meldeadresse (Stammdaten) bleibt unverändert — der Aufenthaltsort liegt zusätzlich darüber und ändert die Stammdaten nicht.

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